Alle Antworten auf Ihre fragen
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Die häufigsten Fragen zum Themenbereich Administration
Das PflegeBüro für die vielfältigen Verwaltungsaufgaben befindet sich in 40822 Mettmann, Bismarckstraße 36. Das Versorgungsgebiet umfasst Mettmann, Wülfrath, Velbert, Erkrath und Hilden mit allen Stadtteilen – „rund um das Neanderthal“. So ist gewährleistet, dass im Notfall kurzfristig Unterstützung gegeben werden kann.
Ja. Seit dem 01.03.1993 hat integritas die Zulassung für alle Pflegebereiche und für alle Kranken- und Pflegekassen. Auch privat.
Durch spezielle FachPflegeTeams – wie etwa in der Wundversorgung, künstlichen Ernährung, Palliativpflege, Sterbebegleitung etc. – bietet integritas auch die mediznische Behandlungspflege in Zusammenarbeit mit den Krankenkassen (SGB V).
Hier halten wir uns zurück – aber es gibt Informationsmaterial. Die individuelle und selbstbestimmte Beratung, Planung und Organisation Ihrer Pflege und Betreuung ist zu umfangreich, als dass sie in diversen Flyern und Prospekten deutlich gemacht werden könnte. Außerdem ist diese Art der Information sehr kostspielig. Daher setzt integritas den Schwerpunkt auf eine persönliche, unverbindliche und kostenlose Beratung. Das Internet – www.integritas.de – ist aber Plattform für ausführliche, umfangreiche Informationen „rund um das Thema“. Hier können die gewünschten Informationen heruntergeladen oder ausgedruckt werden.
ABER: Eine persönliche und individuelle Beratung können die Informationen im Internet nicht ersetzten.
Ja, wir haben ein Leitbild auf unserer Webseite. Zum Leitbild
Sie haben zwei Möglichkeiten. Gerne kommen wir zu Ihnen nach Hause oder/und wir laden Sie in unsere Einrichtung ein, damit Sie uns richtig kennenlernen können. Beides im Sinne eines Vorstellungsgespräches. Für Sie völlig kostenlos und unverbindlich. Wir sind für Sie da.
Die Gesetzeslage und somit die Beratungsnotwendigkeiten sind außerordentlich umfangreich und setzen spezielles Wissen voraus. Aus diesem Grunde ist in allen Belangen ausschließlich die Pflegeleitung Ihr Ansprechpartner.
Während des sogenannten Erstgespräches werden Sie ausführlich über die entstehenden Kosten und deren Übernahmemöglichkeiten informiert. Diese Informationen werden – wie vorgeschrieben – vertraglich festgehalten. Auf Wunsch stellen wir Ihnen einen kostenlosen schriftlichen Kostenvoranschlag zur Verfügung.
Hierzu sind wir verpflichtet. Es gibt diverse Vorlagen z.B. von Berufsverbänden. Die integritas – Geschäftsbedingungen / Leistungsvertrag sind daraus hergeleitet. Wie so oft, ergeben die Vorgaben ein umfangreiches Werk. Zur Sicherung der Kundenorientierten Qualität hat integritas keinerlei Kündigungsfristen vorgesehen. Sie können ohne Angabe von Gründen von „jetzt auf gleich“ die Zusammenarbeit beenden. So gehen Sie – bis auf bereits erbrachte Leistungen nach Vertragsabschluß – keinerlei dauerhafte Verpflichtungen ein.
Im Sinne der Kundenorientierten Qualität gibt es bei integritas keinerlei Kündigungsfristen. Sie können ohne Angabe von Gründen „von jetzt auf gleich“ kündigen. Dies spornt uns umso mehr an, Sie als zufriedenen Kunden nicht zu verlieren.
Pflege bei Ihnen zu Hause bedeutet immer den Umgang mit persönlichem Eigentum. Alle integritas Mitarbeiter sind gegen unvorhergesehene Beschädigungen versichert. Darüber hinaus gelten die gesetzlichen Bestimmungen, welche integritas einhält.
Wir spielen mit offenen Karten. Unsere aktuellste Preisliste ist öffentlich und wird Ihnen spätestens bei Vertragsabschluß als Anlage ausgehändigt. Es gibt keine „versteckten“ Kosten. Bis zur gemeinsamen Festlegung der zu erbringenden Leistungen ist ein Vorstellungsgespräch und Beratung kostenlos. Darüber hinaus steht Kunden von integritas ein umfangreiches kostenloses ServicePaket zur Verfügung. Selbstverständlich: nehmen Sie daneben eine Dienstleistung, z.B. im Notfall, in Anspruch, so ist dieses mit Kosten verbunden, welche in der Preisliste jederzeit transparent nachzuvollziehen sind.
Das System der Finanzierung Ihrer Pflege ist sehr komplex. Darum steht eine kompetente Beratung auch in diesem Sinne an erster Stelle einer Zusammenarbeit. Auf Wunsch wird ein kostenloser schriftlicher Kostenvoranschlag zur Verfügung gestellt. Für alle Beratungen steht Ihnen bei integritas nur speziell geschultes Personal zur Verfügung.
Das Abrechnungssystem der Kranken- und Pflegekassen ist sehr komplex. Dieses wird Ihnen im Erst- und Beratungsgespräch erläutert. Basis für die Abrechnung ist der monatlich erstellte „Leistungsnachweis“. Diesen müssen Sie nach Prüfung unterzeichnen. Erst dann kann integritas mit den Kostenträgern abrechnen. Zu jeder Zeit der Zusammenarbeit haben Sie die Möglichkeit erneut nachzufragen. Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht verstehen. Rufen Sie uns an. Für alle Beratungen steht Ihnen bei integritas nur speziell geschultes Personal zur Verfügung.
Auf Ihren Wunsch hin, wird unser Abrechnungssystem so gesteuert, dass Sie eine Kopie erhalten.
Der mit Ihnen im Erstgespräch und in der Folge von Ihrer Pflegegruppe erstellte und laufend aktualisierte Pflegeplan ist in Ihrer integritas eigene Pflegedokumentation (MaxiLine) nachzulesen. Kern ist der Massnahmenplan, der sehr genau den Ablauf der Dinge, welche für Sie durchzuführen sind, beschreibt. Sollten Sie hier Änderungswünsche haben, setzen Sie sich mit der Pflegeleitung in Verbindung.
Expertenstandards der aktuellen Wissenschaft sowie individuell erstellte Standards und Checklisten sind die Grundlage der integritas Organisation. Diese werden im Qualitätshandbuch für das integritas Team verbindlich geregelt und geschult. Auf Wunsch stellen wir Ihnen für einzelne Standards und Checklisten eine Kopie zur Verfügung.
Die von integritas eigens erstellte Pflegedokumentation heißt „MaxiLine“. Sie enthält alle für Ihre Pflege und Betreuung relevanten Daten und dient maßgeblich als Informationsaustausch aller an der Pflege beteiligten (Ihre PflegeGruppe, Ärzte etc.). Sie ist bei Ihnen zu Hause deponiert und kann selbstverständlich von Ihnen eingesehen werden. Bitte beachten Sie aber, dass alle Bestandteile Eigentum von integritas bleiben. Nichts darf Ihrerseits aus der Dokumentation entfernt werden. Auf Wunsch stellen wir Ihnen einzelne Bereiche als Kopie zur Verfügung. Von Zeit zu Zeit nehmen die Mitarbeiter Ihre Dokumentation zwecks Besprechung und Aktualisierung kurzzeitig mit in unser Büro.
Die häufigsten Fragen zum Themenbereich Leistungen
Ja, dies ist möglich. Im Erstgespräch, in welchem vor Beginn der Pflege mit Ihnen gemeinsam die Unterstützung durch integritas geplant wird, ist auch die Wahl des Pflegetermins Thema. Durch unser kleines Pflegegruppensystem, durch welches Sie von maximal vier Pflegerinnen und Pflegern unterstützt werden, gewährleisten wir auch hier Kontinuität. Sie werden allerdings verstehen, dass nicht alle Kundinnen und Kunden gleichzeitig um 8 Uhr morgens betreut werden können. Aus fachlicher Sicht ist dies sogar oft nicht sinnvoll. Wir legen bei der Planung der Pflege Wert darauf einen sinnvollen Tagesablauf zu strukturieren. Der pflegebedürftige Mensch sollte auch nicht überfordert werden. So stellt zum Beispiel das Aufstehen, die Morgentoilette und das unmittelbar folgende Frühstück innerhalb eines kurzen Zeitraumes oft eine kräftemäßige Überforderung dar. In Ihrem Sinne wird bei dem Erstgespräch gemeinsam ein sinnvoller Pflegetermin festgelegt.
„Wir haben Zeit für Sie“. Dies ist eins der Grundprinzipien von integritas.
Die Erreichbarkeit ist rund um die Uhr gewährleistet. Dies geschieht nicht mittels eines Anrufbeantworters. Rund um die Uhr haben Sie einen persönlichen Ansprechpartner am Telefon. Unsere ServiceZentrale. Hier werden Ihre Wünsche aufgenommen und entsprechend bearbeitet oder weitergeleitet. Wenn Sie an unserer Leistung „Betreutes Wohnen – zu Hause“ teilnehmen, erhalten Sie Ihre persönliche Servicenummer.
Sollten Sie sich in einer Notsituation befinden, halten wir für unser Versorgungsgebiet Mettmann, Wülfrath, Velbert, Erkrath und Hilden nebst allen Stadtteilen Bereitschaftspersonal vor. So können Sie innerhalb von maximal ca. 30 Minuten pflegerische Unterstützung herbeirufen. In diesem Zusammenhang sei auf das Hausnotrufsystem hingewiesen, welches integritas anbietet. So können Sie Hilfe rufen, wenn Sie z.B. aufgrund eines Sturzes nicht mehr an Ihr Telefon gelangen können. Bitte beachten Sie allerdings, dass derlei Notfalleinsätze – z.B. Nachts – mit zusätzlichen Kosten verbunden sein können. Weitere Informationen diesbezüglich entnehmen Sie der aktuellen integritas Preisliste oder sprechen Sie uns an.
Sogar die Pflegeversicherung sieht hier finanzielle Zuschüsse vor. Nicht nur im Urlaubs- oder Krankheitsfalle innerhalb der pflegenden Familie, sondern auch in speziellen Notsituationen geben wir Unterstützung bis hin zu einer würdigen Sterbebegleitung zu Hause durch vorübergehende Nachtwachen / oder –Bereitschaft.
7 Tage und 24 Stunden die Woche ist integritas für Sie da. Auch an Wochenenden oder Feiertags werden unsere Leistungen nicht reduziert.
Das System der Kranken- und Pflegekassen ist sehr komplex. Auch die vielfältigen Möglichkeiten des „zu Hause Wohnens“ im Falle von Einschränkungen bedürfen eines speziellen Wissensschatzes. Darum ist die Beratung auf wenige, besonders geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter konzentriert. Sprechen Sie die Pflegeleitung oder die Stellvertreterin bei allen Fragen die Sie haben an. Beispielhaft seien folgende Bereiche genannt: Antragstellung, gesetzliche Betreuung, Pflegeorganisation, Widerspruchsverfahren, Wohnraumberatung, Hilfsmitteleinsatz, Umgang und Vorsorge mit Demenzerkrankten, Wundversorgung, Palliativmedizin etc. Sollte Ihre Frage unsere Kompetenz überschreiten, so werden wir Ihnen einen Ansprechpartner empfehlen.
Kooperationen sind im Sinne der Qualität für Sie wichtig. Zum einen, um Leistungen zu einem für Sie attraktiven Preis anbieten zu können, oder zum anderen, um die Ansprechpartner für Sie auf ein Minimum zu reduzieren sowie den Austausch aller an Ihrer Pflege und Betreuung beteiligter Personen so optimal wie möglich zu gestalten. Dies kommt Ihnen zu Gute. integritas hat sieben Kriterien formuliert. Nur wenn diese von den einzelnen Anbietern erfüllt werden, geht integritas eine Kooperation ein. Bei diesen Kriterien sind Notwendigkeiten aus vielen Jahren Erfahrung eingeflossen. So ist für Sie ein höchstes Maß an qualitativ hochwertiger Betreuung gewährleistet.
- Kompetente Beratung und schnelle Informationsweitergabe auch bei integritas KundInnen zu Hause.
- Engagierte und kurzfristige Leistungserbringung auch bei integritas KundInnen zu Hause.
- Bereitschaft, dass integritas KundInnen alle organisatorischen Fragen über die integritas ServiceZentrale abwickeln können.
- Über die integritas ServiceZentrale für die integritas Bereitschaft rund um die Uhr erreichbar.
- Erbringung der angebotenen Leistungen für integritas KundInnen im Notfalle auch rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr.
- Regelmäßige Besprechungen auch mit integritas zur Optimierung der Zusammenarbeit im Sinne der Kundenqualität.
- Faire Preisgestaltung und zusätzliche Service- und Bonusleistungen für integritas KundInnen.
Um eine gute Pflege und Betreuung im integrativen Sinne zu gewährleisten, hat integritas verschiedene FachPflegeTeams. In diesen Teams arbeiten besonders ausgebildete Menschen für Sie. Beispielhaft seien an dieser Stelle folgende FachPflegeTeams erwähnt: Pflege von demenzkranken Menschen, Wundversorgung, Palliativpflege, Infusionstherapie, künstliche Ernährung etc.
Service wird bei integritas groß geschrieben. Als integritas Kunde kommen Sie in den Genuss verschiedener kostenloser Bonusleistungen. Diese werden ergänzt durch unser Angebot „Betreutes Wohnen – zu Hause“. Mittelpunkt aller Leistungen ist unsere 24 Stunden ServiceZentrale. Sie erhalten eine Telefonnummer für Ihren persönlichen Ansprechpartner.
Die häufigsten Fragen zum Themenbereich Leistungen
Es wird ausschliesslich mit fest angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gearbeitet. Aus Gründen der Qualität ist eine Zusammenarbeit mit Zeitarbeitsfirmen oder ähnlichem nicht vorgesehen.
Für bestimmte Tätigkeiten können auch Helferinnen und Helfer eingesetzt werden. Nicht jede von Ihnen gewünschte Leistung muss von einer examinierten Pflegefachkraft durchgeführt werden. Dies wäre nicht finanzierbar und würde die Qualität im Sinne der Pflegezeit verschlechtern. integritas hält sich streng an die gesetzlichen Vorgaben. Alle Tätigkeiten von examinierten und nicht examinierten MitarbeiterInnen werden unter anderem laufend durch eine so genannte Pflegevisite von der Pflegeleitung kontrolliert.
Fortbildungen werden umfangreich intern und extern angeboten. Mindestens vier Fortbildungen sind für integritas Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verpflichtend. Die integritas Fortbildungen stehen nicht nur dem Team zur Verfügung sondern auch interessierten Angehörigen, Freunden oder Mitarbeitern anderer Einrichtungen.
Sie werden von einer kleinen Pflegegruppe mit maximal vier Pflegekräften betreut. Jede dieser Pflegegruppen hat einen „Gruppensprecher“. Dieser ist Hauptvermittler zwischen Ihnen, den Pflegekräften und der Pflegeleiterin. Selbstverständlich können Sie sich an jeden integritas Mitarbeiter wenden. Ihre Nachfragen werden entsprechend weitergeleitet.
Es wird nach einem sogenannten „Bezugspflegesystem“ gearbeitet. Kleine Pflegegruppen mit maximal vier MitarbeiterInnen kümmern sich um sie. Sie vertreten sich auch gegenseitig im Urlaub oder Krankheitsfall. Es ist wichtig, dass Sie nicht jeden Tag jemand anders vor der Türe stehen haben. Pflege bei Ihnen zu Hause bedeutet Vertrauen gewinnen, eine Beziehung aufzubauen. Außerdem lassen sich Absprachen in einer kleinen Gruppe besser abstimmen. Nach einer gewissen Zeit der Einarbeitung wissen alle ganz genau Ihre Vorlieben und Wünsche.
Auch das ist möglich. Es muss an dieser Stelle aber darauf hingewiesen werden, dass der Wechsel von einer Pflegekraft durch unser Kleingruppensystem schwierig ist. So tun wir alles, damit Sie sich mit Ihren Pflegekräften wohl fühlen. Ein Wechsel in eine andere Pflegegruppe ist jedoch möglich.
Hier sind ausschließlich die Pflegeleitung sowie der integritas Geschäftsleitung Ihre Ansprechpartner. Überall wo Menschen zusammen arbeiten kann es sein, dass die Dinge nicht 100%ig laufen. Nach einer speziellen Checkliste wird jeder Ihrer Wünsche ernstgenommen und geprüft. Daraus folgt in der Regel eine Änderung des Ablaufes. Nur wenn Sie sich bei Unzufriedenheiten an uns wenden, können wir integritas in Ihrem Sinne verbessern. Scheuen Sie sich nicht uns anzusprechen.
Sofern der Pflegebedürftige dies wünscht, sind Angehörige oder vom Pflegebedürftigen gewünschte Personen an der Pflege und Betreuung beteiligt. Dies beginnt im Erstgespräch, bei der Planung und Organisation der Pflege sowie bei der ständigen Aktualisierung. Dabei werden die Fähigkeiten und Möglichkeiten bei der Planung der Pflege berücksichtigt und sind so nicht ein unbedingtes Muss.
Die häufigsten Fragen zum Themenbereich Pflege
Seit dem 01.Januar 2017 wurden die bisherigen Pflegestufen 0-3 von den Pflegegraden 1-5 abgelöst.
Bisher war allein der Grad der körperlichen Einschränkung ausschlaggebend für die Beurteilung der Pflegebedürftigkeit eines Menschen. Mit dem neuen Prüfverfahren NBA (Neues Begutachtungsassessment) wird jedoch der Grad der noch vorhandenen Selbständigkeit überprüft.
Dies geschieht prozentual in folgenden Bereichen:
- 10 % Mobilität
- 15 % Gestaltung des Alltagsleben, soziale Kontakte
- 15 % kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen, psychische Problemlagen
- 20 % Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen
- 40 % Selbstversorgung und Alltagsverrichtungen
Seelische und geistige Beeinträchtigungen finden gleiche Berücksichtigung wie körperliche Einschränkungen.
Auch Menschen mit Demenz erhalten dadurch erstmals eine angemessene pflegerische Unterstützung im Alltag.
Bei häuslicher Pflegehilfe durch einen von den Kassen anerkannten Dienst werden die Kosten bis zur Höhe des unten aufgeführten Betrags direkt zwischen Kasse und Dienst verrechnet.
- Pflegegrad 1: kein Anspruch
- Pflegegrad 2: 332 Euro pro Kalendermonat
- Pflegegrad 3: 573 Euro pro Kalendermonat
- Pflegegrad 4: 765 Euro pro Kalendermonat
- Pflegegrad 5: 947 Euro pro Kalendermonat
Diese Geldleistungen stehen Ihnen für die Organisation der Pflege zur Verfügung.
Auf Nachweis werden den ehrenamtlichen Pflegepersonen notwendige Aufwendungen (Verdienstausfall, Fahrtkosten etc.) bis zu einem Gesamtbetrag in Höhe von 1.612 Euro erstattet. Erfolgt die Verhinderungspflege durch sonstige Personen, liegt die Erstattungshöhe bei Pflegegraden 2 bis 5 bei maximal 1.612 Euro.
Weiterhin ist ein Übertrag der halben Kurzzeitpflege auf die Verhinderungspflege möglich.
Bei häuslicher Pflegehilfe durch einen von den Kassen anerkannten Dienst werden die Kosten bis zur Höhe des unten aufgeführten Betrags direkt zwischen Kasse und Dienst verrechnet.
Der Gesamtwert, der von der Pflegekasse zu erbringenden Pflegesachleistung, entspricht im Kalendermonat:
- Pflegegrad 1: kein Anspruch auf Pflegesachleistungen
- Pflegegrad 2: 761 Euro
- Pflegegrad 3: 1.432 Euro
- Pflegegrad 4: 1.778 Euro
- Pflegegrad 5: 2.200 Euro
Auf Nachweis werden den ehrenamtlichen Pflegepersonen notwendige Aufwendungen (Verdienstausfall, Fahrtkosten etc.) bis zu einem Gesamtbetrag in Höhe von 1.612 Euro erstattet. Erfolgt die Verhinderungspflege durch sonstige Personen, liegt die Erstattungshöhe bei Pflegegraden 2 bis 5 bei maximal 1.612 Euro.
Weiterhin ist ein Übertrag der halben Kurzzeitpflege auf die Verhinderungspflege möglich.
Wenn die Sachleistung den Maximalwert nicht erreicht, sondern z.B. nur 60% davon, kann der Restbetrag des für die Stufe vorgesehenen Geldbetrags ausgezahlt werden, in dem Fall also 40%.
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 haben Anspruch auf Verhinderungspflege, wenn sie seit mindestens sechs Monaten von einem Angehörigen gepflegt werden und dieser vorübergehend verhindert ist.
Erfolgt die Verhinderungspflege durch nahe Angehörige, werden Pflegeaufwendungen für bis zu sechs Wochen im Kalenderjahr mit den folgenden, nach Pflegegraden gestaffelten, Beträgen erstattet:
- Pflegegrad 2: 474,00 Euro
- Pflegegrad 3: 817,50 Euro
- Pflegegrad 4: 1.092,00 Euro
- Pflegegrad 5: 1.351,50 Euro
Auf Nachweis werden den ehrenamtlichen Pflegepersonen notwendige Aufwendungen (Verdienstausfall, Fahrtkosten etc.) bis zu einem Gesamtbetrag in Höhe von 1.612 Euro erstattet. Erfolgt die Verhinderungspflege durch sonstige Personen, liegt die Erstattungshöhe bei Pflegegraden 2 bis 5 bei maximal 1.612 Euro.
Weiterhin ist ein Übertrag der halben Kurzzeitpflege auf die Verhinderungspflege möglich.
Anspruchsberechtigt sind die Pflegegrade 2 bis 5. Der Leistungszeitraum ist auf 8 Wochen festgesetzt. Die Leistungshöhe beträgt 1.612 Euro, wobei die Aufstockung um die Mittel der Verhinderungspflege möglich ist. Pflegegeld wird für bis zu 8 Wochen hälftig weitergezahlt.
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können für die Finanzierung von Pflegesachleistungen, der teilstationären Pflege und der Kurzzeitpflege den sogenannten Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro pro Monat nutzen. Monatlich nicht verbrauchte Beträge können innerhalb eines Kalenderjahres angespart und bis zum 30. Juni des Folgejahres verbraucht werden.
Pflegebedürftige können nicht verbrauchte Ansprüche aus Betreuungs- und Entlastungsleistungen aus den Jahren 2015 und 2016 bis 31. Dezember 2018 verwenden.
Sie können finanzielle Zuschüsse bis zu 4.000 Euro für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes von Ihrer Pflegeversicherung erhalten. Dazu zählen unter anderem
- Türverbreiterungen
- Fest installierte Rampen und
- Spezielle Maßnahmen in Bad und WC.
Der Zuschuss ist vor Beginn der Maßnahme bei der Pflegekasse zu beantragen.
Für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel, wie zum Beispiel Hygiene-/Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen, Einmalhandschuhe o.ä., werden 40 Euro monatlich bewilligt.
Für technische Hilfsmittel ist die Zuzahlung auf 10 % bzw. auf 25 Euro je Hilfsmittel beschränkt. Als technische Hilfsmittel gelten z.B. Pflegebetten, Gehwägen oder auch Toilettenstühle.
Beiträge zur Rentenversicherung werden gezahlt, wenn ein Pflegegrad 2-5 vorliegt und die Pflegeperson regelmäßig nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich erwerbstätig ist und die pflegebedürftige Person wenigstens zehn Stunden wöchentlich, verteilt auf regelmäßig mindestens zwei Tage in der Woche, pflegt.
Als Pflegeperson können Sie ab 2017 auch in der Arbeitslosenversicherung versichert werden. Dafür muss grundsätzlich eine der beiden Voraussetzungen gelten:
- Unmittelbar vor der Pflegetätigkeit bestand bei der Pflegeperson eine Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung.
- Die Pflegeperson hat eine Leistung nach dem SGB III, wie zum Beispiel Arbeitslosengeld, bezogen.
Die Beiträge werden nicht gezahlt, wenn Sie bereits Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zahlen, zum Beispiel in einer Teilzeitbeschäftigung.
Bei der vollstationären Pflege übernimmt die Pflegekasse folgende Beträge.
- Pflegegrad 2: 770 Euro
- Pflegegrad 3: 1.262 Euro
- Pflegegrad 4: 1.775 Euro
- Pflegegrad 5: 2.005 Euro
Wählen Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 vollstationäre Pflege, erhalten sie einen Zuschuss in Höhe von 125 Euro monatlich.
Die Pflegekasse übernimmt zur Abgeltung der Aufwendungen für die vollstationäre Pflege nur 10% des vereinbarten Heimentgelts, maximal 256 Euro pro Monat.
Anspruchsberechtigt sind die Pflegegrade 2 bis 5.
- Pflegegrad 2: 689 Euro
- Pflegegrad 3: 1.298 Euro
- Pflegegrad 4: 1.612 Euro
- Pflegegrad 5: 1.995 Euro
Die Tagespflege kann neben dem ungekürzten Pflegegeld beansprucht werden.